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   BVerwG, 02.03.1973 - II B 61.72   

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BVerwG, 02.03.1973 - II B 61.72 (https://dejure.org/1973,719)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1973 - II B 61.72 (https://dejure.org/1973,719)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1973 - II B 61.72 (https://dejure.org/1973,719)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ermessensspielraum des Gesetzgebers - Gewährung einer Stellenzulage für Beamte

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1973 - II B 61.72
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Gesetzgeber einen weiten Spielraum für die Betätigung seines Ermessens habe und daß es nicht Sache eines Gerichts sein könne, zu prüfen, ob die getroffene gesetzliche Regelung vom Standpunkt einer bestimmten Interessengruppe aus gesehen die "gerechteste" denkbare Lösung darstellt (BVerfGE 3, 58 [135]), sondern daß nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit gerichtlich nachprüfbar sei (BVerfGE 18, 121 [124]).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1973 - II B 61.72
    Dies gilt insbesondere für den Bereich der gewährenden Staatstätigkeit, in den Fällen also, in denen der Gesetzgeber begünstigende Regelungen trifft (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [77]; 11, 50 [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1973 - II B 61.72
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 18, 293 [295, 296]) ist geklärt, daß zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes - GG - der Grundsatz gehört, einem Beamten Gehalt und Versorgung nur nach Maßgabe eines Gesetzes zu gewähren (vgl. auch BVerfGE 8, 1 [15] und 8, 28 [35]).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1973 - II B 61.72
    Dies gilt insbesondere für den Bereich der gewährenden Staatstätigkeit, in den Fällen also, in denen der Gesetzgeber begünstigende Regelungen trifft (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [77]; 11, 50 [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1973 - II B 61.72
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Gesetzgeber einen weiten Spielraum für die Betätigung seines Ermessens habe und daß es nicht Sache eines Gerichts sein könne, zu prüfen, ob die getroffene gesetzliche Regelung vom Standpunkt einer bestimmten Interessengruppe aus gesehen die "gerechteste" denkbare Lösung darstellt (BVerfGE 3, 58 [135]), sondern daß nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit gerichtlich nachprüfbar sei (BVerfGE 18, 121 [124]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1973 - II B 61.72
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 18, 293 [295, 296]) ist geklärt, daß zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes - GG - der Grundsatz gehört, einem Beamten Gehalt und Versorgung nur nach Maßgabe eines Gesetzes zu gewähren (vgl. auch BVerfGE 8, 1 [15] und 8, 28 [35]).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1973 - II B 61.72
    Dies gilt insbesondere für den Bereich der gewährenden Staatstätigkeit, in den Fällen also, in denen der Gesetzgeber begünstigende Regelungen trifft (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [77]; 11, 50 [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]).
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1973 - II B 61.72
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht entschiedene Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).
  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1973 - II B 61.72
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 18, 293 [295, 296]) ist geklärt, daß zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes - GG - der Grundsatz gehört, einem Beamten Gehalt und Versorgung nur nach Maßgabe eines Gesetzes zu gewähren (vgl. auch BVerfGE 8, 1 [15] und 8, 28 [35]).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1973 - II B 61.72
    Dies gilt insbesondere für den Bereich der gewährenden Staatstätigkeit, in den Fällen also, in denen der Gesetzgeber begünstigende Regelungen trifft (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [77]; 11, 50 [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]).
  • BVerwG, 28.12.1971 - VI C 17.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58

    Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der

  • VGH Hessen, 30.01.1974 - I OE 18/73
    Deshalb ist es den Verwaltungsgerichten in aller Regel verwehrt, einem Beamten über das Gesetz hinaus im Einzelfall Gehalt oder Ruhegehalt und sei es auch nur dem Grunde nach zuzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.05.1964, II C 133.60, BVerwGE 18, 293 [295/296]; Urteil vom 28.12.1971, VI C 17.68, RiA 1972 S. 76; Beschluß vom 02.03.1973, II B 61.72; BVerfG, Beschluß vom 11.06.1958, 1 BvR 1/52, 46/52, BVerfGE 8, 1 [15]; Beschluß vom 11.06.1958, 1 BvL 149/52, BVerfGE 8, 28 [35]; Urteil des erkennenden Senats vom 23.05.1973, I OE 22/72).

    Zwar ist es den Gerichten ausnahmsweise dann erlaubt, einem Beamten Dienst- oder Versorgungsbezüge zuzusprechen, wenn eine sachliche Lücke im Gesetz besteht, die dem Willen des Gesetzes folgend im Wege der entsprechenden Anwendung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausgefüllt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1960, II C 6.58, BVerwGE 11, 263 [264]; Urteil vom 28.12.1971, VI C 17.68, BVerwGE 39, 221 [228]; Beschluß vom 02.03.1973, II B 61.72).

  • BVerwG, 17.10.1974 - II C 37.73

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung einer Zulage aus dem Gleichheitssatz -

    Die Gewährung, einer Zulage gemäß Art. 11 § 2 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 18. März 1971 (BGBl. I S. 298) lediglich an Beamte, die während des Besuchs der Ingenieurschule keine Dienstbezüge erhalten haben, und an Aufstiegsbeamte, nicht jedoch an Beamte, die während des Besuchs der Ingenieurschule Dienstbezüge erhalten haben, verletzt nicht Art. 5 Abs. 1 GG (im Anschluß an Beschluß vom 2. März 1973 - BVerwG II B 61.72 und vom 14. Dezember 1972 - BVerwG VI B 48.72 -).

    In seinem den Verfahrensbeteiligten bekannten Beschluß vom 2. März 1973 - BVerwG II B 61.72 - hat der erkennende Senat unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt, daß den nicht von dem Wortlaut der vorgenannten Vorschrift erfaßten Beamten des gehobenen technischen Dienstes die begehrte Zulage auch nicht im Wege der Gesetzesauslegung oder der Analogie gewährt, werden könne, weil es der hergebrachte Grundsatz der Gesetzesbindung der Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung den Gerichten in aller Regel verwehre, einem Beamten über das durch die maßgebenden Gesetze Gewährte hinaus im Einzelfall Gehalt oder Ruhegehalt - und sei es auch nur dem Grunde nach - zuzuerkennen.

  • BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78

    Anspruch auf Beförderung - Schadensersatz oder Folgenbeseitigung - Grundsätzliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts gehört es zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, daß den Beamten Besoldung und Versorgung nur nach Maßgabe eines diese unmittelbar regelnden Gesetzes gewährt werden (BVerfGE 8, 1 [15]; 8, 28 [35]; BVerwGE 18, 293 mit Nachweisen; Beschluß vom 13. November 1972 - BVerwG 2 B 34.72 - Beschluß vom 2. März 1973 - BVerwG 2 B 61.72 - [Dok.Ber. A 1973, 251]).
  • VGH Hessen, 20.04.1979 - I OE 35/76
    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30.10.1970, VI C 77.67; Beschluß vom 02.03.1973, II B 61.72; Urteil vom 28.12.1971, VI C 17.68, BVerwGE 39, 221 [228]; siehe auch Becker, ZBR 1974 S. 69 [71] und RiA 1975 S. 201).
  • BVerwG, 06.05.1975 - II B 78.74

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung -

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 2. März 1973 - BVerwG II B 61.72 - in Übereinstimmung mit dem Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1972 - BVerwG VI B 48.72 - und unter Hinweis darauf, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der Freiheit des Gesetzgebers gerichtlich nachprüfbar sei (BVerfGE 18, 121 [124]), dargelegt, daß die Regelung des Art. 11 § 2 Abs. 2 des 1. BesVNG mit dem geltenden Verfassungsrecht, insbesondere mit Art. 3 des Grundgesetzes übereinstimmt.
  • BVerwG, 28.01.1975 - II B 5.74

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluß vom 2. März 1973 - BVerwG II B 61.72 - in Übereinstimmung mit dem Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1972 - BVerwG VI B 48.72 - und unter Hinweis darauf, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der Freiheit des Gesetzgebers gerichtlich nachprüfbar sei (BVerfGE 18, 121 [124]), dargelegt, daß die Regelung des Art. 11 § 2 Abs. 2 des 1. BesVNG mit dem geltenden Verfassungsrecht, insbesondere mit Art. 3 des Grundgesetzes übereinstimme.
  • BVerwG, 25.11.1974 - II B 7.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Der erkennende Senat hat in seinem, den Parteien bekannten Beschluß vom 2. März 1973 - BVerwG II B 61.72 - in Übereinstimmung mit dem Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1972 - BVerwG VI B 48.72 - und unter Hinweis darauf, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der Freiheit des Gesetzgebers gerichtlich nachprüfbar sei (BVerfGE 18, 121 [124]), dargelegt, daß die Regelung des Art. 11 § 2 Abs. 2 des 1. BesVNG mit dem geltenden Verfassungsrecht, insbesondere mit Art. 3 des Grundgesetzes übereinstimme.
  • BVerwG, 20.04.1976 - 6 B 63.75

    Annahme einer echten Zulage bei einer kreiskommunalen ruhegehaltsfähigen Zulage

    Insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit ist nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit gerichtlich nachprüfbar (Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG VI C 11.67 - und Beschluß vom 2. März 1973 - BVerwG II B 61.72 -, letzterer speziell für Zulagen und mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.01.1975 - II B 6.74

    Technikerzulage für technische Beamte des gehobenen Dienstes und Zahlung von

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 2. März 1973 - BVerwG II B 61.72 - in Übereinstimmung mit dem Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1972 - BVerwG VI B 48.72 - und unter Hinweis darauf, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der Freiheit des Gesetzgebers gerichtlich nachprüfbar sei (BVerfGE 18, 121 [124]), dargelegt, daß die Regelung des Art. 11 § 2 Abs. 2 des 1. BesVNG mit dem geltenden Verfassungsrecht, insbesondere mit Art. 3 des Grundgesetzes übereinstimme.
  • BVerwG, 28.01.1975 - II B 44.74

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Schon im Beschluß vom 2. März 1973 - BVerwG II B 61.72 - hat der erkennende Senat unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt, daß den nicht von dem Wortlaut der vorgenannten Vorschrift erfaßten Beamten des gehobenen technischen Dienstes die begehrte Zulage auch nicht im Wege der Gesetzesauslegung oder der Analogie gewährt werden könne, weil es der hergebrachte Grundsatz der Gesetzesbindung von Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung den Gerichten in aller Regel verwehre, einem Beamten über das durch die maßgebenden Gesetze Gewährte hinaus im Einzelfall Gehalt oder Ruhegehalt - und sei es auch nur dem Grunde nach - zuzuerkennen.
  • BVerwG, 24.10.1974 - II B 69.73

    Gewährung einer monatlichen Zulage für Sanitätsoffiziere auf Zeit -

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